Strafverfahren

Bei einer Polizeikontrolle muss man immer Auskunft geben?

Nein – auf gar keinen Fall. Es müssen nur Angaben zu den eigenen Personalien gemacht werden. Zur Sache oder einem eventuellen Vorwurf darf man schweigen. Das Handy muss man nicht entsperren und auch bei einer Atemalkoholkontrolle muss man nicht mitwirken. Es gilt: man muss sich nicht selbst belasten!

Kommt nach einem Unfall der Gutachter der gegenerischen Haftpflichtversicherung?

Das kommt darauf an und muss nicht sein: Sie haben bei einem von einem Anderen verursachten Schaden das Recht auf einen eigenen Gutachter zur Feststellung der Schadenshöhe. Zumindest dann, wenn der Schaden den Bagatellbereich übersteigt. Der eigene Gutachter wahrt bei der Schadensfestellung Ihre Interessen.

Versicherungsvertrag

Habe ich Versicherungsschutz bei einer Trunkenheitsfahrt?

Schwierig – mit der Feststellung einer vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt entfällt in der Regel der Versicherungsschutz in der Kaskoversicherung – und man muss auch mit dem Regress in der Haftpflichtversicherung rechnen. Und es kommt noch schlimmer: Auch beim Rechtsschutz entfällt in der Regel der Versicherungsschutz. Es gibt Sonderregeln, wenn Familienmitglieder berechtigt mit dem Fahrzeug gefahren sind.

Strafverfahren

Nach Parkrempler: Zettel hinterlassen reicht?

Nein – das reicht auf keinen Fall und kann neben einer empfindlichen Strafe wegen Unfallflucht die Fahrerlaubnis und den Versicherungsschutz kosten. Man muss warten und, falls niemand kommt, die Polizei rufen.

Alkohol und Drogen

Betrunken Fahrrad fahren ist immer erlaubt?

Nein! Grundsätzlich gilt: Wer alkoholisiert auffällt, muss mit einer Strafe rechnen. Und ab 1,6 Promille ist auch auf dem Rad Schluss wegen absoluter Fahruntüchtigkeit. Auch Cannabis kann zum Problem werden – bei konkreten Gefährdungen drohen Konsequenzen im Strafrecht und auch Führerscheinprobleme.

Verkehrsrecht Führerschein

Lappen weg, Sperrzeit erhalten und jetzt zwingend zur MPU?

Es muss nach einer strafrechtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis nicht immer eine MPU gemacht werden. Bei Delikten ohne Bezug zu Alkohol- und Drogenkonsum ist dies oft nicht der Fall. Wenn doch, dann sollten Sie gut vorbereitet sein.

Unfall

Auf Parkplätzen gilt immer rechts-vor-links?

Nein – es gilt auf großen Flächen vor allem das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Also ist langsam und aufmerksam zu fahren. Kommt es zu einem Unfall wird häufig die Haftung aufgeteilt. Das Rückwärtsfahren ist – wie sonst auch – besonders kritisch.

Strafverfahren

Ist der Automat defekt, ist das Parken umsonst?

Jein – zwar muss nicht bezahlt werden, aber es gilt die angegebene Höchstparkdauer und die Parkscheibe muss die Ankunftszeit dokumentieren. Falls „Handy-Parken“ per App möglich ist, muss dieses genutzt werden.

Unfall

Hat der Auffahrende immer Schuld?

Im Normalfall – ja! Es gilt ein sogenannter Anscheinsbeweis. Aber es gibt Ausnahmen wie z.B. Fehlverhalten des Vorausfahrenden, welche den Anscheinsbeweis erschüttern können. Ein plötzlicher Spurwechsel des Vordermannes kann eine solche Ausnahme sein.