
Verkehrsrecht
in
Balingen
Anwaltskanzlei Frank Röthemeyer
Ein Unfall passiert in Sekunden, gute Entscheidungen danach wirken jahrelang
Im Verkehrsrecht hängen zumeist zivilrechtliche Ansprüche, Bußgeldbescheide, strafrechtliche Vorwürfe und verwaltungsrechtliche Themen rund um Führerschein und Fahrerlaubnis zusammen. Ein Unfall oder Verkehrsverstoß kann mehrere Rechtsgebiete gleichzeitig berühren – von der Schadensregulierung über ein Bußgeldverfahren bis hin zu einem Fahrverbot oder Strafverfahren. Wer hier den Überblick behält, sichert seine Ansprüche und vermeidet vermeidbare Nachteile. Wir bringen von Anfang an Ordnung in Ihren Fall, koordinieren alle betroffenen Rechtsgebiete aus einer Hand und vertreten Sie konsequent gegenüber Versicherungen, Behörden und Gerichten.
Wichtige Leistungen im Verkehrsrecht
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außergerichtliche Unfallregulierung gegenüber Gegner und Versicherung
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Unfallregulierung vor Gericht
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Durchsetzung von Schadensersatz
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Durchsetzung von Schmerzensgeld
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Vertretung gegen Bußgeldbescheide
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Verteidigung in Strafverfahren, z.B. Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs
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Vertretung in Verwaltungsverfahren
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Beratung zu Führerschein und Fahrerlaubnis
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Beratung zur MPU wegen Alkohol, Drogen, Medikamente




Kennen Sie Ihre Rechte als unverschuldet Unfallgeschädigter?
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Freie Anwaltswahl – auf Kosten des Unfallgegners
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Freie Wahl eines Sachverständigen – auf Kosten des Unfallgegners
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Freie Wahl der Reparaturwerkstatt
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Freie Wahl, ob Sie den Schaden überhaupt reparieren lassen
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Freie Wahl, ob Sie einen Mietwagen nehmen oder Nutzungsausfall abrechnen
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der Unfallgegner schuldet immer den objektiv erforderlichen Geldbetrag als Schadensersatz
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Schmerzensgeld als Kompensation für Verletzungen
Kennen Sie Ihre Rechte gegenüber der Polizei und im Strafverfahren?
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Das Schweigerecht – Sie müssen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht keine Angaben machen
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Keine Pflicht zur aktiven Mitwirkung – Sie müssen keinen Atemalkoholtest, Urintest oder Ausfallerscheinungstest machen
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Recht auf Verteidiger – sofort und ohne Behinderung
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Recht auf Belehrung – Sie müssen als Beschuldigter ordnungsgemäß belehrt werden
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Recht auf Akteneinsicht – immer über den Verteidiger
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Recht Beweisanträge zu stellen
Was ist eine anwaltliche Erstberatung?
Eine anwaltliche Erstberatung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr rechtliches Anliegen schnell, verständlich und zu einem transparenten Honorar mit einem Rechtsanwalt zu besprechen. Sie erhalten eine erste rechtliche Einschätzung, erfahren, welche Optionen bestehen, und können danach sicher entscheiden, ob weiteres Vorgehen sinnvoll ist.
In einem einmaligen Beratungsgespräch erhalten Sie:
- eine professionelle Ersteinschätzung Ihres Anliegens
- eine Bewertung Ihrer Erfolgsaussichten
- Informationen zu Risiken und Kosten weiterer Maßnahmen
- volle Entscheidungsfreiheit ohne Verpflichtung zur Mandatserteilung
Was kostet die anwaltliche Erstberatung?
Für Verbraucher ist die Gebühr gesetzlich geregelt und beträgt maximal 190,00 € zuzüglich Auslagen und MwSt. Die konkrete Höhe richtet sich nach Umfang, Schwierigkeit und Zeitaufwand Ihres individuellen Falls.
Auch eine telefonische Erstberatung ist eine vollwertige Beratung und wird entsprechend vergütet. Kurze, klar abgrenzbare Anliegen werden bei der Gebührenbemessung selbstverständlich berücksichtigt.
Führt eine Erstberatung automatisch zu einem Mandat?
Nein. Die Erstberatung ist unverbindlich. Erst wenn Sie sich nach dem Gespräch für eine weitere Zusammenarbeit entscheiden, kommt ein Mandat zustande. Auf dieser Basis entwickeln wir gemeinsam eine Strategie für das weitere Vorgehen und besprechen die zu erwartenden Kosten.
Wie läuft die Erstberatung ab?
- Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung telefonisch, per E‑Mail oder über die digitale Mandatsanfrage
- Persönliches Beratungsgespräch Besprechung Ihres Anliegens und erste rechtliche Einschätzung
- Entscheidung über das weitere Vorgehen Mandatserteilung oder Abrechnung der Erstberatung