
Verkehrsrecht
in
Balingen
Anwaltskanzlei Frank Röthemeyer
Ein Unfall passiert in Sekunden, gute Entscheidungen danach wirken jahrelang
Im Verkehrsrecht hängen zumeist zivilrechtliche Aspekte, Bußgeldbescheide, strafrechtliche Fragen und verwaltungsrechtliche Themen rund um den Führerschein und die Fahrerlaubnis zusammen. Wir sorgen von Anfang an für Ordnung.
Wichtige Leistungen im Verkehrsrecht
Ein Unfall kommt immer ungelegen – und meistens völlig überraschend. Doch was danach passiert, muss kein Chaos sein. Mit der richtigen Unterstützung behalten Sie den Überblick, sichern Ihre Ansprüche und vermeiden teure Fehler. Wir helfen Ihnen dabei, schnell wieder auf die Spur zu kommen und sorgen dafür, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht.




Kennen Sie Ihre Rechte als unverschuldet Unfallgeschädigter?
- Freie Anwaltswahl – auf Kosten des Unfallgegners
- Freie Wahl eines Sachverständigen – auf Kosten des Unfallgegners
- Freie Wahl der Reparaturwerkstatt
- Freie Wahl, ob Sie den Schaden überhaupt reparieren lassen
- Freie Wahl, ob Sie einen Mietwagen nehmen oder Nutzungsausfall
- der Unfallgegner schuldet immer den objektiv erforderlichen Geldbetrag
Was ist eine anwaltliche Erstberatung?
Eine anwaltliche Erstberatung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr rechtliches Anliegen schnell, verständlich und zu einem transparenten Honorar mit einem Rechtsanwalt zu besprechen. Sie erhalten eine erste rechtliche Einschätzung, erfahren, welche Optionen bestehen, und können danach sicher entscheiden, ob weiteres Vorgehen sinnvoll ist.
In einem einmaligen Beratungsgespräch erhalten Sie:
- eine professionelle Ersteinschätzung Ihres Anliegens
- eine Bewertung Ihrer Erfolgsaussichten
- Informationen zu Risiken und Kosten weiterer Maßnahmen
- volle Entscheidungsfreiheit ohne Verpflichtung zur Mandatserteilung
Was kostet die anwaltliche Erstberatung?
Für Verbraucher ist die Gebühr gesetzlich geregelt und beträgt maximal 190,00 € zuzüglich Auslagen und MwSt. Die konkrete Höhe richtet sich nach Umfang, Schwierigkeit und Zeitaufwand Ihres individuellen Falls.
Auch eine telefonische Erstberatung ist eine vollwertige Beratung und wird entsprechend vergütet. Kurze, klar abgrenzbare Anliegen werden bei der Gebührenbemessung selbstverständlich berücksichtigt.
Führt eine Erstberatung automatisch zu einem Mandat?
Nein. Die Erstberatung ist unverbindlich. Erst wenn Sie sich nach dem Gespräch für eine weitere Zusammenarbeit entscheiden, kommt ein Mandat zustande. Auf dieser Basis entwickeln wir gemeinsam eine Strategie für das weitere Vorgehen und besprechen die zu erwartenden Kosten.
Wie läuft die Erstberatung ab?
- Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung telefonisch, per E‑Mail oder über die digitale Mandatsanfrage
- Persönliches Beratungsgespräch Besprechung Ihres Anliegens und erste rechtliche Einschätzung
- Entscheidung über das weitere Vorgehen Mandatserteilung oder Abrechnung der Erstberatung